Die Patrimonium Anlagestiftung wurde 2009 gegründet und richtet sich ausschliesslich an in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge.
Die Stiftung führt die Anlagegruppen Wohnimmobilien Schweiz, Gesundheitsimmobilien Schweiz, Nachhaltige Infrastruktur (evergreen) und Hypotheken Schweiz.
Die Patrimonium Anlagestiftung ist Mitglied der KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen), des ASIP (Schweizerischer Pensionskassenverband) und des VIS (Verband Immobilien Schweiz).
Anlagestiftungen werden von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) beaufsichtigt und sind rechtlich Stiftungen im Sinne von ZGB Art. 80 ff. und BVG Art. 53 g ff.
Philippe Augsburger
Präsident – unabhängig
Christoph Syz
Vize-Präsident – Patrimonium Asset Management AG
Yves Cuendet
Mitglied – unabhängig
Daniel Heine
Mitglied – Patrimonium Asset Management AG
Beat Röthlisberger
Mitglied – unabhängig
Christoph Vock
Mitglied – unabhängig
Clemens Schreiber
Geschäftsführer
Christoph Syz
Geschäftsführer Stv.
Die Verwaltung der Anlagestiftung und das Management der Anlagegruppen sind an Patrimonium Asset Management AG delegiert. Patrimonium Asset Management AG wird als zugelassene Fondsleitung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Deloitte AG
OAK BV
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
Wir publizieren einen revidierten Jahresbericht und einen nicht revidierten Halbjahresbericht. Frühere Berichte sind auf Anfrage erhältlich.
Eine Anlagestiftung ist eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge, die das ihr von Vorsorgeeinrichtungen anvertraute Vermögen anlegt und verwaltet. Rechtlich handelt es sich um eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB, die den Bestimmungen von Art. 53g ff. BVG untersteht. Das Anlagevermögen ist in Anlagegruppen gegliedert, die rechnerisch selbstständig geführt werden und wirtschaftlich voneinander unabhängig sind.
Die Patrimonium Anlagestiftung wurde 2009 gegründet und richtet sich ausschliesslich an in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.
Der Anlegerkreis einer Anlagestiftung ist gesetzlich beschränkt (Art. 53k lit. a BVG in Verbindung mit Art. 1 ASV). Zugelassen sind Vorsorgeeinrichtungen und andere steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die der beruflichen Vorsorge dienen, darunter Pensionskassen. Ebenfalls zugelassen sind von der FINMA beaufsichtigte Verwalter kollektiver Anlagen dieser Einrichtungen, sofern sie bei der Stiftung ausschliesslich deren Gelder anlegen.
Die Aufnahme als Anleger der Patrimonium Anlagestiftung erfolgt gemäss den Voraussetzungen und dem Verfahren der Stiftungsstatuten.
Die KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) ist der Branchenverband der Schweizer Anlagestiftungen. Sie ermöglicht einen Vergleich der Anlageprodukte ihrer Mitglieder, verlangt von diesen ein hohes Mass an Kostentransparenz und publiziert monatlich den KGAST Immo-Index.
Die Patrimonium Anlagestiftung ist Mitglied der KGAST, des ASIP (Schweizerischer Pensionskassenverband) und des VIS (Verband Immobilien Schweiz). Die Anlagegruppen Wohnimmobilien Schweiz und Gesundheitsimmobilien Schweiz sind im KGAST Immo-Index vertreten.
Anlagestiftungen und Anlagefonds unterscheiden sich in der rechtlichen Grundlage, der Aufsicht, dem Anlegerkreis und den Mitwirkungsrechten. Anlagestiftungen unterstehen dem BVG und der Aufsicht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Vom Kollektivanlagengesetz (KAG) sind sie ausdrücklich ausgenommen (Art. 2 Abs. 2 lit. a KAG). Kollektive Kapitalanlagen wie Anlagefonds unterstehen dem KAG und grundsätzlich der Aufsicht der FINMA.
Anlagestiftungen stehen nur einem gesetzlich beschränkten Anlegerkreis offen. Die Anleger üben ihre gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte in der Anlegerversammlung aus, dem obersten Organ der Stiftung (Art. 53h BVG). Anlagefonds können je nach Ausgestaltung auch weiteren Anlegerkategorien offenstehen.
Die Patrimonium Anlagestiftung führt vier Anlagegruppen:
Weitere Informationen zur Expertise von Patrimonium in diesen Anlageklassen finden Sie unter Immobilien und Infrastruktur.
Pensionskassen und andere zugelassene Einrichtungen der beruflichen Vorsorge beteiligen sich an der Patrimonium Anlagestiftung durch den Erwerb von Ansprüchen an einer oder mehreren Anlagegruppen. Die Beteiligung erfolgt über einen Kapitalzusagevertrag mit anschliessendem Kapitalabruf. Bei den Anlagegruppen Wohnimmobilien Schweiz und Gesundheitsimmobilien Schweiz sind zudem Sacheinlagen möglich, bei denen Immobilien gegen Ansprüche eingebracht werden.
Die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen richten sich nach den Statuten, dem Stiftungsreglement und den Bestimmungen der jeweiligen Anlagegruppe. Für weitere Informationen steht das Team der Patrimonium Anlagestiftung unter investor@patrimonium.ch zur Verfügung.
Die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) legt fest, welche Anlagen für Vorsorgeeinrichtungen zulässig sind und welche Begrenzungen je Anlagekategorie gelten (Art. 53 bis 55 BVV 2). Für Pensionskassen ist deshalb relevant, welcher Anlagekategorie eine Anlagegruppe zugeordnet ist.
Bei der Patrimonium Anlagestiftung werden die Anlagegruppen Wohnimmobilien Schweiz und Gesundheitsimmobilien Schweiz der Kategorie Immobilien gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. c BVV 2 zugeordnet, die Anlagegruppe Nachhaltige Infrastruktur (evergreen) der Kategorie Anlagen in Infrastrukturen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. dbis BVV 2. Die Anlagegruppe Hypotheken Schweiz ist als Forderung gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. b Ziff. 6 BVV 2 (schweizerische Grundpfandtitel) eingeordnet.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten der jeweiligen Anlagegruppe zu entnehmen.
Anlagestiftungen werden direkt von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) beaufsichtigt (Art. 64a Abs. 2 BVG), nicht von den kantonalen Aufsichtsbehörden.
Bei der Patrimonium Anlagestiftung sind die Verwaltung der Anlagestiftung und das Management der Anlagegruppen an Patrimonium Asset Management AG delegiert. Diese wird als zugelassene Fondsleitung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Deloitte AG ist als Revisionsstelle der Anlagestiftung tätig. Informationen zur Zusammensetzung des Stiftungsrats und der Geschäftsführung finden Sie im Abschnitt «Governance» auf dieser Seite.