ESG-Organisation
Das Einbeziehen von ESG-Themen erfolgt auf allen Unternehmensebenen und ist fest in der Organisation verankert. Dabei werden die folgenden Grundsätze beachtet:
- Verankerung von ESG-Aufsicht und -Verantwortung auf höchster Führungsebene: Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung verpflichten sich, ESG zu einem festen Bestandteil ihrer Management- und Monitoring-Aufgaben zu machen und in ihre Entscheidungen einzubeziehen
- Regelmässige Schulung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden und des Managements in allen ESG-Belangen sowie Schaffung einer offenen, transparenten und positiven Unternehmenskultur
- Bestimmung einer internen ESG-Organisation, welche die Umsetzung und Kontrolle der gesamten Tätigkeit nach ESG-Gesichtspunkten überwacht und dokumentiert
- Regelmässige ESG-Berichterstattung bis auf Produktebene
- Unterstützung von und Zusammenarbeit mit anerkannten externen Initiativen und Institutionen, die Standards definieren und die Integration von ESG-Themen und Transparenz fördern
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Erlass von Bestimmungen (z.B. Richtlinien, Reglementen, AGB‘s), die das Verhalten von internen und externen Patrimonium-Mitarbeitenden in Bezug auf spezifische Themen regeln
ESG Organisation
Durch eine zweckmässige interne Organisation wird sichergestellt, dass ESG-Aspekte in allen Belangen der Firmenaktivität berücksichtigt und überwacht werden.

Das ESG-Team besteht aus ESG-Verantwortliche in jeder Anlageklasse und einer zentralen Koordinationsstelle. Diese überwachen die Aktivitäten der Investment-Committees und Teams und erstatten bei allfälligen Verletzungen der ESG-Grundsätze Bericht an den Head of Governance, der dem CEO direkt unterstellt ist.